Polen hat nun die sog. chemische Kastration eingeführt, in dem sie eine Änderung im Strafgesetzbuch vollbrachten. Absofort müssen Gerichte schuldigen Sexualstraftätern, die Jugendliche unter 15 Jahre vergewaltigt haben oder Inzest mit Kindern betrieben haben, die sogenannte chemische Kastration angeordnet werden.
Bei dieser Kastration werden den Tätern Medikamente verabreicht, die das Sexualverlangen dämpfen.
Natürlich schreien jetzt wieder einige, dass dies ja die Menschenrechte verletzt. Aber Kinder und Jugendliche haben kaum eine Chance sich zu wehren. Man muss sie schützen.
Ich finde es gut, dass es denen nun sprich-wörtlich “an die Eier” geht!
November 16th, 2009 at 23:49
Krass! Hätte ich garnicht gedacht…
November 17th, 2009 at 16:36
Ich denke das ist eh nur ne Modeerscheinung.